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Neueintrag - Hinweise -

Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele."
(Friedrich Wilhelm Raiffeisen)

Dazu gehören * Finden und gefunden werden

Wenn Sie sich in die Kooperationsbörse-Gesundheit eintragen, sind Sie automatisch auch im Therapeutenfinder eingetragen.

Das heißt in folgenden Portalen können Sie gefunden werden.

http://www.kooperationsboerse-gesundheit.de

http://www.therapeutenfinder.com/
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Die Zielrichtung ist .................

  • Der Therapeutenfinder = Ärzte und Therapeuten
  • Die Kooperationsbörse = Ärzte, Therapeuten und deren ganzheitlich denkenden kooperierenden Berater und Dienstleister. Beachten Sie die Sonderportale für die einzelnen Sparten.

Wenn Sie sich als Therapeut, Arzt, Berater, Dienstleister oder Institut in die Kooperationsbörse-Gesundheit eintragen, erscheinen Sie auch im Therapeutenfinder.

Nach dem Eintrag über das nachfolgende Formular in der Kooperationsbörse-Gesundheit ergänzen und ändern Sie Ihren Eintrag auf dem Portal des Therapeutenfinders. Sie sind trotzdem primäres Mitglied bei der Kooperationsbörse-Gesundheit. 

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Therapeut

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Als Therapeut wird heutzutage ein Anwender eines Heilberufes oder eines Heilverfahrens bezeichnet.

Therapeut kommt aus dem altgriechischen und der Ursprung des Begriffes ist eigentlich ein religiöser. Der Begriff hat sich gewandelt und heutzutage wird oft jede Anwendung eines heilenden Verfahrens als Therapie bezeichnet. Der Begriff Therapeut alleine ist nicht geschützt, daher kann sich jeder Therapeut nennen. Insbesondere findet der Begriff in der Psychologie und in den Heilberufen Verwendung. Therapeut als Begriff begegnet uns meist in Wortkompositionen, und einige Berufsbilder in denen die Stammform Therapeut enthalten ist sind anerkannt und geschützt.

Deutschland

In Deutschland ist die Bezeichnung Therapeut allein oder ergänzt mit bestimmten Begriffen gesetzlich nicht geschützt und daher kein Hinweis auf ein erfolgreich abgeschlossenes Studium oder auch nur fachliche Kompetenz. Im Gegensatz dazu stehen etwa die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Arzt, Heilpraktiker, Psychotherapeut, Ergotherapeut und Physiotherapeut, die erst nach bestandener staatlicher Prüfung geführt werden dürfen.

Österreich

In Österreich sind Therapeuten im Bereich Psychotherapie Absolventen einer mehrjährigen Zusatzausbildung an einem von 22 zugelassenen Instituten (2007). Die Ausbildung umfasst Theorie, Selbsterfahrung, angeleitete Praxis, Supervision, Prüfung.

Arzt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Arzt (v. griech.: αρχίατρος archíatros = der Oberheiler, Leibarzt; zu archiater (latinisiert)) beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen (Patientenversorgung).

Die Vielfalt der Krankheiten und ihrer Behandlungsmöglichkeiten hat zu einer Aufgliederung der Humanmedizin in eine große Anzahl von Fachgebieten und Subspezialisierungen geführt (siehe: Liste medizinischer Fachgebiete). Die Zahnmedizin nimmt eine Sonderstellung ein.

Die germanische Bezeichnung für den Heilberuf (althochdeutsch lâchi) ist beispielsweise im schwedischen läkare, im englischen leech (Blutegel) oder im Familiennamen Lachmann erhalten [1].

In vielen fachsprachlichen Komposita taucht das ursprüngliche griechische Wort (γ)ιατρός bzw. die ältere, gelehrtere Form ιατήρ auf: iatrogen - durch ärztliches Handeln verursacht, der Psychiater - der Seelenarzt etc.

Allgemeines

Die Funktion des Arztes bzw. des Heilers ist eine der ältesten der Menschheit. Geschichtlich gesehen entstand der Arztberuf aus dem Stand der Heilkundigen[2], die schon bei den Priestern des Altertums zu finden sind. Aus deren Erfahrungsheilkunde ging - über viele Stufen hinweg - letztlich die heute angestrebte wissenschaftliche Medizin (siehe auch Evidence based medicine und „Schulmedizin“) hervor, doch finden wir in der heutigen praktisch angewendeten Medizin noch viele Anteile der Erfahrungsheilkunde. In Deutschland gibt es heute den Arzt als staatlich anerkannten Vertreter der wissenschaftlichen Medizin. Der Heilpraktiker ist hingegen ein staatlich anerkannter Vertreter der Erfahrungsheilkunde mit eingeschränktem Handelsspektrum.

Die Berufssoziologie lehrt, dass ein Berufsstand wie der der Ärzte unter solchen Umständen eine eigene Standesmoral entwickelt, deren bekannteste Form der Eid des Hippokrates ist. In extremen Fällen (vgl. die Triage) stehen Ärzte vor fast unlösbaren Aufgaben. Die Wirksamkeit der korporativen Organisation wird in Ausnahmensituationen auf die Probe gestellt - so zum Beispiel bei lebensgefährlichen Seuchen. Dann stellt sich die Frage nach dem selbstlosen Einsatz der Ärzte ganz konkret.

Ärzte unterliegen einer staatlichen Überwachung der Zulassung (Approbation in Deutschland, s. u. in anderen EU-Ländern) und u. a. dem Arztwerberecht, welches weitgehende Einschränkungen in der Publikation und Veröffentlichungen bedeutet. Ärzte haften ihren Patienten zwar nicht auf Erfolg ihres Handelns, können ihnen aber unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung zum Schadenersatz verpflichtet sein.

Strafrechtlich sind ärztliche Eingriffe der Körperverletzung gleichgesetzt, die nur dann nicht strafbar ist, wenn das Einverständnis der behandelten Person vorliegt und die Handlung auf dem Stand des aktuellen medizinischen Wissen vorgenommen wird - Straffreiheit gilt nicht für Quacksalberei. (§§ 223 ff StGB)

Ärzte nehmen im Gesundheitswesen eine Schlüsselposition ein und entscheiden durch ihre Verschreibungspraxis maßgeblich über die Umsatzentwicklung von Pharmaunternehmen, von denen sie durch Pharmaberater nachhaltig umworben werden.

Deutschland

Die freie Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur approbierten Ärzten erlaubt, mit festgelegten Einschränkungen dürfen auch Heilpraktiker Kranke behandeln, wobei die klar festgelegten Grenzen einzuhalten sind. Spezielle Bereiche der Diagnostik und Therapie werden auch (meist auf Veranlassung von Ärzten) von Angehörigen der Heilhilfsberufe durchgeführt.

Die Approbation als Arzt setzt ein sechsjähriges Studium der Medizin voraus. Die bundesweit einheitliche Approbationsordnung regelt die Ausbildung des Medizinstudenten bezüglich der Dauer und der Inhalte der Ausbildung in den einzelnen Fächern, sowie der Prüfungen. Diese schließt mit dem Staatsexamen ab. Von Oktober 1988 bis Oktober 2004 war zur Erlangung der Vollapprobation zusätzlich eine 18-monatige Tätigkeit als »Arzt im Praktikum« unter Aufsicht eines approbierten Arztes notwendig. Anschließend an das Studium ist es üblich, dass ein Arzt für mehrere Jahre als Assistenzarzt an einer Klinik arbeitet, um sich auf einem oder mehreren Spezialgebieten der Medizin weiterzubilden und evtl. einen Facharzttitel zu erwerben, der die Voraussetzung zur Niederlassung ist. Niedergelassene Ärzte arbeiten in freier Praxis, ggf. auch mit mehreren Ärzten in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft.

Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer (Landesärztekammer), in deren Gebiet er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. In Deutschland sind derzeit (Stand 2004) 394.400 Ärzte gemeldet, davon sind 88.000 ohne ärztliche Tätigkeit. Zur Behandlung von Kassenpatienten benötigt der Arzt eine Zulassung oder Ermächtigung und ist dann auch Pflichtmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung seines Niederlassungsbezirks. Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 59.000 Hausärzte und 58.900 Fachärzte. In den Kliniken sind 146.300 Ärzte beschäftigt.

Österreich

In Österreich ist man mit der Promotion (Erlangung eines Doktortitels durch eigenständige wissenschaftliche Arbeit) zunächst Doktor der gesamten Heilkunde (Doctor medicinae universae/Dr. med. univ.). Selbständig als Arzt tätig werden darf man auch hier nur, wenn entweder für drei Jahre im Rahmen des »Turnus« verschiedene (definierte) Disziplinen durchlaufen wurden und die Arbeit vom jeweiligen Abteilungsvorstand positiv bewertet wurde. Damit hat man das »jus practicandi« erworben, also die Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin. Alternativ kann sofort nach der Promotion die Ausbildung zu einem Facharzt erfolgen. Viele Fachärzte absolvieren den Turnus allerdings vor Beginn der Ausbildung ganz oder teilweise.

Schweiz

In der Schweiz ist man nach dem mit dem Staatsexamen abgeschlossenen sechsjährigen Studium zunächst eidgenössisch diplomierter Arzt und als solcher zur Arbeit als Assistenzarzt in Krankenhäusern und Arztpraxen befugt. Die Ausbildung zur selbständigen Berufsausübung befugten Facharzt dauert je nach Fach zwischen zwei (»praktischer Arzt«) und 8 Jahren nach dem Studienabschluss. Für einen Facharzttitel muss zudem eine Facharztprüfung abgelegt werden. Danach darf sich der Arzt »Facharzt für <Fachgebiet> FMH« nennen. Die Erlaubnis zur Praxiseröffnung ist kantonal geregelt, die Zulassung zur Berufsausübung zulasten der Krankenkassen wird vom Krankenkassenzentralverband Santesuisse erteilt, ist aber nur eine Formalität. Aktuell besteht aber ein Praxiseröffnungs-Stopp, welcher die Berufsausübung zulasten der Krankenkassen einschränkt. Lediglich bei Bedarfsnachweis, z.B. bei einer Praxisübernahme, ist eine Zulassung möglich. Die jeweilige Fachgesellschaft prüft – soweit dies überhaupt möglich ist –, ob jeder Facharzt seiner Fortbildungspflicht (je nach Fachgebiet 60–100 Stunden pro Jahr) nachkommt. Seit dem 1. Januar 2005 gilt für die Assistenzärzte und Oberärzte eine durch das landesweit gültige Arbeitszeitgesetz begründete maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden. Bis dahin waren Verträge mit der Formulierung »Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bedürfnissen des Spitals« üblich, wodurch Arbeitszeiten oft über 60 und 70 Stunden pro Woche, ohne finanziellen Ausgleich zu leisten waren. Auch mit dem neuen Arbeitsgesetz leisten die Assistenzärzte und Oberärzte immer noch knapp 20 % mehr Wochenstunden als die übrigen Beschäftigten im Spital- und weiteren öffentlichen Bereich (42-Stundenwoche). Damit ergeben sich für die Assistenzärzte Stundenlöhne und Gesamtvergütungen die unter denen des Heilhilfspersonal (Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner, Physiotherapeuten etc.) liegen. Für junge Oberärzte gilt Entsprechendes im Vergleich zu Heilhilfspersonal mit Fachausbildung und höherer Dienstaltersstufe (z.B. Intensivkrankenschwestern). Die Leitenden Ärzte und Chefärzte sind finanziell in der Gesamtvergütung besser gestellt, jedoch sind sie aus dem Arbeitszeitgesetz ausgegliedert und haben damit keinen gesetzlichen Schutz ihrer maximalen Arbeitszeit.

Therapie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Therapie bezeichnet in der Medizin die Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten und Verletzungen. Ziel des Therapeuten ist die Heilung, die Beseitigung oder Linderung der Symptome und die Wiederherstellung der körperlichen oder psychischen Funktion. Verschiedene Möglichkeiten zur Behandlung einer Krankheit werden oft als Therapieoptionen bezeichnet.

Die Therapeutik (θεραπευτική, entsprechendes substantiviertes griechisches Adjektiv) ist in der modernen Auffassung die Lehre von den Heilverfahren, die sich mit den verschiedenen Therapieformen, ihrer Wirkungsweise und ihrem Anwendungsspektrum beschäftigt.

Therapie teilt sich in:

* Die allgemeine Therapie, die sich am Gesamtzustand des Patienten orientiert
* Die spezielle Therapie, die auf konkrete Details der Behandlung eingeht

Inhaltsverzeichnis
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* 1 Therapeutik
* 2 Therapie
* 3 Therapieformen
* 4 Fragwürdige Therapieformen
* 5 Therapieresistenz
* 6 Siehe auch
* 7 Weblinks

Therapeutik

Um eine entsprechende Therapie empfehlen zu können, muss zunächst eine korrekte Untersuchung (Diagnostik) der Beschwerden vorgenommen werden, wobei es je nach deren Lagerung zur Anwendung geeigneter Instrumente kommt (z. B. Röntgengeräte, Vergrößerungsgläser, Traumdeutung) bzw. die Organe auf ihr Reaktionsvermögen hin getestet werden. Anhand der Befunde wird eine Diagnose erstellt, die die Ursache der Beschwerden erklärt. Die eigentliche Therapie besteht dann aus Maßnahmen zur Behebung möglichst der Krankheitsursache. Wenn eine Therapie aufgrund eines Krankheitsbilds angezeigt ist, spricht man von einer Indikation.

Therapie

Therapie beruht auf einer direkten oder indirekten Einwirkung des Therapeuten auf den Patienten. Die Möglichkeiten der Einwirkung sind vielfältig: In der Chirurgie wird der Körper des Patienten mit Werkzeugen manipuliert (Operation). Die Innere Medizin stützt sich vorwiegend auf die Verabreichung von Medikamenten (Pharmakotherapie, Chemotherapie) oder die Entfernung von pathologischen Flüssigkeiten (Punktion von Aszites oder eines Pleuraergusses). Ferner gibt es Strahlentherapien (Radiotherapien) mit ionisierender Strahlung (v. a. gegen bösartige Tumoren) oder mit einzunehmenden bzw. eingebrachten, strahlenden Substanzen (Radioiodtherapie gegen einige Geschwülste der Schilddrüse, Kontaktbestrahlung von inoperablen Tumoren mittels implantierter Kapseln), aber auch Lichttherapien bei Hautkrankheiten oder Depressionen oder die Elektrokrampftherapie unter Kurznarkose zur Durchbrechung einer schweren Depression.

Ein wichtiger Teil der meisten Therapien ist die Kommunikation zwischen Therapeut und Patient. Sie trägt dazu bei, dass die Behandlung den subjektiven Bedürfnissen des Patienten gerecht wird und verbessert die Möglichkeiten des Patienten, selbst auf einen günstigen Krankheitsverlauf hinzuwirken. Die psychiatrische Therapie stützt sich sogar vorrangig auf Methoden systematischer Kommunikation.

Gewöhnlich muss die Wirksamkeit eines Therapieverfahrens einer Überprüfung nach wissenschaftlicher Methode standhalten können, um von der Medizin als anerkannt zu gelten (siehe auch: evidenzbasierte Medizin). Dennoch werden, vor allem außerhalb von Krankenhäusern und Arztpraxen, oft Methoden eingesetzt, die diese Anforderung nicht erfüllen. Siehe hierzu: Alternativmedizin, Naturheilkunde.

Therapieformen

Je nach Ziel und Zweck der Therapie stellt man weitere Adjektive hinzu:

* kausal, wenn sie die krankheitserregende Ursache beseitigt oder dies zumindest anstrebt (also z. B. die verantwortlichen Bakterien einer bakteriellen Lungenentzündung direkt antibiotisch bekämpft), siehe Kausaltherapie
* symptomatisch, wenn sie sich lediglich auf das Lindern vorhandener Beschwerden und nicht auf die auslösende Ursache richtet (z. B. schleimlösende Hustenmittel bei akuter Bronchitis oder Asthma-Spray im Asthma-Anfall)
* kurativ, wenn sie die Genesung des Patienten (von mindestens einer definierten Krankheit) zum Ziel hat
* palliativ, wenn man gegen ein fortschreitendes Grundleiden nur noch krankheitsbegleitend Komplikationen vorbeugt oder lindert (z. B. operatives Wiederaufweiten der bösartig zugewucherten Atemwege bei Bronchialkarzinom zur besseren Atmung, aber ohne Absicht der vollständigen Heilung)
* supportiv (oder unscharf adjuvant), wenn die unerwünschten Nebenwirkungen einer (meist antitumorösen) Behandlung behandelt werden (z. B. Brechreiz lindernde Medikamente bei Übelkeit durch zytostatische Chemotherapie)
* kalkuliert, wenn es aus Erfahrung (z. B. unverhältnismäßiger Aufwand in der Allgemeinmedizin) oder bei akuter Lebensgefahr nicht praktikabel ist, eine gesicherte Diagnose anzustreben bzw. abzuwarten, und man gleich auf Verdacht beginnt zu behandeln (z. B. sofortige Gabe von Antibiotika bei Verdacht auf bakterielle Hirnhautentzündung)
* elektiv, wenn der Zeitpunkt des Eingriffs relativ frei bestimmt werden kann (wie bei vielen ambulanten Operationen)
* frustran, wenn sie vergeblich ist (z. B. frustrane Wiederbelebung)
* prophylaktisch, wenn es die vorsorgliche Behandlung einer noch nicht ausgebrochenen, aber sicher oder doch wahrscheinlich zukünftig auftretenden Erkrankung ist (z. B. eine spezielle Diät schon vor Auftreten erster Symptome bei gewissen, in Routineuntersuchungen festgestellten angeborenen Stoffwechselkrankheiten: siehe Screening).

Die Impfungen sind so gesehen meist nur eine Stärkung des Körpers gegen die Anfälligkeit zukünftiger, sich noch nicht direkt anbahnender Krankheiten (Schutzimpfungen) und damit keine Therapie im engeren Sinne; es sei denn, eine Infektion ist ziemlich sicher erfolgt, die Inkubationszeit des Erregers aber noch nicht vollständig durchlaufen (der Erreger also noch nicht „angegangen“), und man kann im strengeren Sinne therapeutisch impfen (z. B. bei Verdacht auf Tollwut) und den Erreger so quasi „überholen“, so dass er auf ein vorbereitetes Immunsystem trifft.

Fragwürdige Therapieformen

Übertriebene Therapie (und Diagnostik) nennt man Polypragmasie, eine unangemessene Therapie (und Diagnostik) ist eine Fehlbehandlung oder gar ein Kunstfehler und kann zu Behandlungskomplikationen führen.

Unter Selbsttherapie kann von Therapieabstinenz bis hin zu Kräutern und psychosomatisch als heilsam empfundenen alltäglichen Maßnahmen alles mögliche verstanden werden, z. B. Synergetik-Therapie, Yoga, Massage oder Hausmittel.

Therapieresistenz

Von einer Therapieresistenz wird gesprochen, wenn ein kranker Mensch nicht (mehr) auf Behandlungen anspricht, die nach aktuellem Wissensstand fachlich korrekt durchgeführt wurden und im Regelfall mindestens zu einer Besserung der Symptomatik oder im günstigsten Fall zu einer Heilung der Erkrankung hätten führen müssen. Ist dies nicht gegeben, wird der Zustand als therapieresistent bezeichnet. Dann muss über alternative Therapieverfahren nachgedacht werden. Möglich ist jedoch auch, dass der Patient als austherapiert eingestuft werden muss und die weitere Behandlung keinen kurativen Anspruch mehr hat, sondern nunmehr einen palliativen.


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