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Definition Experte
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Fachmann
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Fachmann oder die Fachfrau (Mehrzahl: die Fachmänner, Fachfrauen oder Fachleute; auch der Spezialist oder der Experte genannt) bezeichnet unscharf eine Person, die über umfangreiches Wissen auf einem oder mehreren bestimmten Fachgebieten oder über spezielle Fähigkeiten verfügt, wie beispielsweise ein Wissenschaftler. Auch ein Wissensvorsprung gegenüber dem Durchschnitt kann einen Fachmann definieren. Neben dem theoretischen Wissen ist auch eine kompetente Anwendung desselben, also praktisches Handlungswissen, kennzeichnend. Solche Fertigkeiten gründen sich meist auf Training sowie Talent. Seine Wissenstiefe unterscheidet ihn vom Generalisten, der sich in vielen Fachbereichen heimisch fühlt. Der Generalist ist sozusagen der Spezialist dafür, in einer Vielzahl von Themen Bescheid zu wissen.
Begriffsklärung
Im rechtlichen Bereich werden statt dem nicht näher spezifizierten
Begriff „Fachmann” die Begriffe Sach- bzw. Fachkundiger, verwendet.
Ein Sachkundiger ist jemand, der „einer Sache kundig” ist
(praxisorientiert, auf eine Sache, einen engumrissenen Gegenstand
konzentriert).
Damit ist eine Person gemeint, die von einem Sachgebiet ausreichende
Kenntnisse besitzt um die, die Sache betreffenden Handlungen fachlich
oder sachlich richtig, bzw. fachgemäß oder sachgemäß ausführen zu können
(siehe auch Sachkunde). Die Person muss nicht den vollständigen
Überblick über das ganze die Sache betreffende Fachgebiet haben.
Da die Bezeichnung „Sachkundiger” nicht geschützt ist und häufig nur
sehr ungenau angegeben werden kann wer „sachkundig” ist, werden für
viele Tätigkeiten Sachkundenachweise verlangt. Im Arbeitsschutz
neuerdings Befähigungsnachweise genannt und die betreffenden Personen
befähigte Personen oder bei sehr eingeschränktem Sachbereich
unterwiesene Personen.
Personen mit besonderer Sachkunde werden auch als Sachverständige
bezeichnet.
Analog ist ein Fachkundiger eine Person die sich in einem Fachgebiet
auskennt. (Theorieorientiert, auf eine weites Fachgebiet bezogen) (siehe
auch Fachkunde)
Üblicherweise bezeichnet es eine Person die in einem Fachgebiet
bestimmte Befähigungsnachweise (Prüfungen) vorweisen kann. (siehe auch:
Befähigte Person, Fachkraft)
Die Fachkunde umfasst:
* Kenntnis der fachspezifischen Ausdrücke und Fachtermini
* Kenntnis der fachspezifischen Methoden, Hilfsmittel und Werkzeuge und
deren sachgemäße Verwendung.
* Kenntnis der in einem Fach behandelten Themen und Sachen (Überblick
über das Ganze Fachgebiet)
* Kenntnis der vom Umgang mit der Sache ausgehenden Gefahren und die
daraus resultierenden Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen
Anders als beim unspezifischen Begriff „Fachmann” führt die Verwendung
der Begriffe Sachkundiger bzw. Fachkundiger üblicherweise zu implizit
zugesicherten Leistungen und zu einklagbaren Ergebnissen, die auch
strafrechtlich relevant sein können. Da aber beide Begriffe trotzdem
noch unscharf sind, werden im Bereich Arbeitsschutz nur noch die
Begriffe Befähigte Person, unterwiesene Person und Sachverständiger
verwendet.
Beispiele:
Ein Fachmann für Germanistik kann nur privatrechtlich für eine
fehlerhafte Kritik oder Rezension belangt werden, z. B. durch
Verleumdungsklagen, außerdem muss er üblicherweise nicht vor einer
„neutralen Stelle” unter Beweis stellen, dass seine Fähigkeit für ein
spezielles Gebiet ausreichen, es genügt ein allgemeiner Nachweis z.B.
der Hochschulabschluss oder seine Fähigkeit über ein Thema schreiben zu
können. Theoretisch sollte er sich zwar am Stand der Wissenschaft
orientieren, dies ist aber schwer nachprüfbar und hat auch selten
rechtliche Konsequenzen.
Ein sach- oder fachkundiger Elektriker hat mit dem Abschluss seiner
Ausbildung den Nachweis seiner Sach- bzw. Fachkunde erbracht und dennoch
muss er als Elektrofachkraft alle gängigen Vorschriften und Normen
beachten, auch die, die nach dem Ende seiner Ausbildung eingeführt oder
erlassen wurden. Das Maß für den Sach- bzw. Fachkundigen ist der Stand
der Technik und die Nichteinhaltung zieht unter Umständen empfindliche
Konsequenzen nach sich.
Weitere Beispiele für Sach- bzw. Fachkunde:
In der Technik, die Anwendung der statistischen Methoden um einen
bestimmten Sachverhalt zu beschreiben, mit Angabe des möglichen Fehlers
(Toleranz).
Im Arbeitsschutz, die Beachtung der Regeln für das sichere Arbeiten, z.B.
den „Fünf Sicherheitsregeln beim Umgang mit dem elektrischen Strom”.
Vom Laien zum Experten
Glaser (1996) unterscheidet drei Stadien auf dem Weg vom Laien zum
Experten[1]
1. Unterstützung von Außen (external support): Eltern, Lehrer, Trainer
usw. stellen Lernumgebung, didaktische Methoden und Inhalte
2. Übergangsphase (transitional stage): äußere Hilfe wird immer seltener
benötigt; die Kriterien für Expertentum werden entdeckt
3. selbstständig organisiertes Lernen (self-regulatory stage)
Ebenfalls drei Stufen unterscheiden Schumacher und Czerwinski (1992)[2]:
1. "vortheoretische Stufe": Beim ersten Kontakt mit einem neuen
Stoffgebiet versucht man, anhand seiner oberflächlichen Eigenschaften im
Gedächtnis Vergleichbares zu finden, um die neuen Informationen sinnvoll
einordnen zu können.
2. "empirische Stufe": Durch die Auseinandersetzung mit dem neuen Stoff
wird durch Analogiebildung, Induktion, Abstraktion usw. ein erstes
Verständnis für (tiefere) strukturelle Eigenschaften und
Kausalzusammenhänge gewonnen.
3. "Expertenstufe": Abstraktionen über mehrere Sachgebiete hinweg werden
möglich und dadurch der Transfer des neuen Wissens.
Intermediate Effect
Lesgold (1984) fand bei einer Untersuchung an Röntgenärzten mit unterschiedlichem Ausbildungsstand einen "intermediate effect": Anfänger beurteilten die Röntgenbilder häufiger korrekt als Ärzte mit etwas Erfahrung[3]. Fortgeschrittene haben mehr Detailwissen als Anfänger, dieses Wissen ist aber noch nicht ausreichend organisiert. Sie beginnen, die Regeln zu erkennen, aber nicht deren Ausnahmen. Eltern von Teenagern ist der intermediate effect ebenfalls wohlbekannt. Auch beim Spracherwerb von Kindern gibt es eine Phase der "Überregulierung": zunächst ahmen sie nur nach und liegen damit häufig richtig, dann entdecken sie syntaktische Regeln und können diese nun falsch anwenden.
Expertenwissen
Expertenwissen (siehe auch: Expertise) eignet sich die Person in der
Regel durch eine Ausbildung oder ein Studium an, es kann jedoch auch
durch Forschung oder autodidaktisch erworben werden. Es ist auch die
Basis eines Expertensystems.
Schlüsseleigenschaften von Experten sind (nach Chi, Glaser und Farr
1988):
1. sie erkennen große Bedeutungszusammenhänge
2. sie arbeiten schneller und fehlerfreier
3. sie haben ein besseres Kurzzeit- und Langzeitgedächtnis
4. sie achten mehr auf Strukturen als auf oberflächliche Eigenschaften
5. sie verwenden viel Zeit auf qualitative Analysen
6. sie können ihre eigenen Fähigkeiten und Leistungen richtig beurteilen
7. all das gilt nur in ihrem jeweiligen Fachgebiet.
Eine Bestätigung, dass eine Person über das Fachwissen verfügt, erfolgt
in der Regel durch Übergabe eines Zeugnisses, das durch eine staatliche
bzw. staatlich anerkannte oder allgemein anerkannte Prüfung bestätigt
wird. Da das Fachwissen auch öffentlich in Büchern, Internet und
sonstige Quellen zu bekommen ist, kann sich dies eine Person im
Eigenstudium aneignen, wird aber nicht zugleich als Fachmann oder
Fachfrau anerkannt (siehe auch Befähigungsnachweis).
Ein gesellschaftliches System, in dem Experten die Entscheidungsbefugnis
haben, nennt man Technokratie, spaßhaft auch „Expertokratie“.
Wirkung von Experten
Aufgrund der offiziellen oder institutionellen Anerkennung als
Experte vertreten selbige in der Regel die Ansichten der Regierung oder
der Fachmehrheit, oder benutzen zumindest von jenen anerkannte Methoden
und Regeln. Personen, die im gleichen Fachgebiet abweichende Ansichten
vertreten, werden daher häufig nicht in entscheidende Gremien berufen.
So werden Konflikte innerhalb der Fachwelt zunächst nicht unbedingt
öffentlich (siehe auch Deutungshoheit, Lehrmeinung).
Aus Geschichte und Gegenwart sind Menschen bekannt, die von der
Mehrheitsmeinung eines Fachgebietes abweichende Ansichten vertraten oder
vertreten. Je nach gesellschaftlichen Gegebenheiten (Meinungsfreiheit,
Toleranz Andersdenkender, Gleichberechtigung) konnten diese Menschen
ihre Ansichten nur anonym oder pseudonym veröffentlichen. Im Abendland
stand das Dogma der christlichen Kirche teilweise neuen Erkenntnissen
(Heliozentrisches Weltbild, Evolutionstheorie) entgegen; Andersdenkende
wurden dann als Ketzer oder Hexen betrachtet. Erst im Zuge der
Gleichberechtigung der Geschlechter erlangten Frauen die Möglichkeit,
sich öffentlich zu äußern; in den bis dahin patriarchalischen
Wissenschaften wurde Frauen mit unwissenschaftlichen Vorurteilen
begegnet.
* Den Ideen von Galileo Galilei oder Albert Einstein widersprachen
zeitgenössische Fachleute zunächst.
* Zur Zeit des Nationalsozialismus galten die Vertreter der arischen
Physik aus ideologischen Gründen als Fachleute auf dem Gebiet der Physik
- bis sich durch praktische Experimente herausstellte, dass ihre Physik
nicht funktionierte.
Gleichwohl ist nicht jeder Mensch, der eine abweichende Ansicht
vertritt, einem Experten gleichzustellen. In den „harten” Wissenschaften
sind heute Methoden wie wiederholbare Experimente und in sich
widerspruchsfreie Argumentationen Mittel zur Falsifikation von
wissenschaftlichen Theorien.
Positionen, die der mehrheitlichen wissenschaftlichen Ansicht
entgegenlaufen werden oft als Pseudowissenschaft bezeichnet, und von der
Wissenschaft begründet abgelehnt. Diese Ablehnung führt dazu, dass
Vertreter einer abweichenden Ansicht mitunter von einer Verschwörung der
etablierten Experten sprechen. In diesem Falle nimmt die
Auseinandersetzung auch von seiten des Außenseiters nicht-inhaltliche
Argumente auf (Verschwörungstheorie).
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